Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird wieder bezuschusst

Details zur Förderung ab 2024


Wer und was wird gefördert

Seit dem 27. Februar 2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Immobilien wieder staatliche Zuschüsse für den Einbau eines klimafreundlichen Heizungssystems beantragen. Voraussichtlich ab Mai 2024 wird die Beantragung auch für Besitzerinnen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern ermöglicht. Ab August 2024 kommen dann voraussichtlich auch Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern, sowie von vermieteten und selbst genutzten Eigentumswohnungen, d.h. auch Wohnungseigentümergemeinschaften zum Zuge.

Förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung können bereits jetzt von allen Antragstellergruppen begonnen werden. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem 29.12.2023 (Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

Die Beantragung eines Zuschusses muss nicht wie bisher bei der BAFA, sondern bei der „KfW Staatsbank“ erfolgen. Sofern ein Heizungssystem beschafft und eingebaut wird, welches zu mindestens 65% erneuerbare Energien als Quelle nutzt, sind bis zu 70% der Kosten über Zuschüsse der KfW finanzierbar. Dazu gehören Wärmepumpen, Heizungen mit Solarthermie, Wasserstofffähige Gasheizungen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, aber auch Hybridheizungen, sofern der Anteil der erneuerbaren Energieträger 65% des Energiebedarfs deckt. Förderfähig ist dabei grundsätzlich nur der Teil des Heizungssystems, der regenerative Energieträger nutzt.
Für Osdorf besonders bedeutend: Auch der Anschluss an ein Wärmenetz wird gefördert!
Prinzipiell wird jede Maßnahme, die die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöht, bezuschusst. Förderfähig ist auch die Fachplanung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Akustik.

Antragsberechtigt sind nur diejenigen, die einen abgeschlossenen Lieferungs- und Leistungsantrag mit einem Fachbetrieb abgeschlossen haben. Dieser Antrag wird dann zusammen mit dem Förderantrag nach Registrierung beim Internet-Kundenportal „kfw.de“ durch digitales Hochladen der Dokumente eingereicht.

Generell gelten ähnliche Bedingungen, wie diejenigen, die bisher bei der Beantragung einer Förderung über die BAFA üblich waren. Warum nun nicht mehr die BAFA, sondern die KfW für die Antragsbearbeitung verantwortlich ist, erschließt sich einem nicht. Man kann aber getrost davon ausgehen, dass die neue Aufgabenverteilung den Steuerzahler eine Menge Geld gekostet hat.

Die Zuschüsse:

Der bei maximal 70% der Kosten gedeckelte Zuschuss kann sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:

  • Grundförderung von 30%.
  • Einkommensbonus: Zusätzliche Förderung von 30% bei einem jährlichen Haushaltseinkommen von maximal 40.000 €.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Zusätzliche Förderung von 20%, wenn eine funktionierende, fossile Heizung, eine Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzt wird, und die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
    Biomasseheizungen sind dabei verpflichtend mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage, oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung zu kombinieren.
  • Effizienzbonus für Wärmepumpen: Zusätzliche Förderung von 5% der Kosten, wenn die Wärmepumpe Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle oder ein natürliches Kältemittel nutzt.

Die Gesamtförderung beträgt allerdings nicht 85% der Kosten, sondern ist wie erwähnt bei 70% der Kosten gedeckelt. Das ist aber nicht der alleinige Deckel, denn auch der Gesamtkostenaufwand, der der Bezuschussung zugrunde liegt, ist auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus gedeckelt. Insofern ist die maximale Bezuschussung einer Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus 21.000 € (70% von 30.000 €), auch dann, wenn der Einbau der Wärmepumpe ggf. 35.000 € gekostet hat.

Emissionsminderungszuschlag: Für Biomasseheizungen, die nachweislich geringfügige Mengen an Staub (2,5 mg/m3) in die Luft blasen, kann darüber hinaus noch einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 € beantragt werden. In dem Falle reduzieren sich allerdings die förderfähigen Gesamtkosten für die Grund- und Bonusförderung um 2.500 €.

 

Zielsetzung der Bezuschussung klimafreundlicher Heizungen ist nach wie vor die signifikante Reduzierung des CO2-Ausstosses, um die Klimaneutralität in Schleswig-Holstein bis 2035 zu erreichen.

 

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wieder aktiv

Ende der BEW-„Pausierung“

Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt hatte, fehlten im Klima- und Transformationsfonds („KTF“) plötzlich 60 Mrd. Euro. Dadurch wurde die aus dem KTF gespeiste BEW in die „Pause“ geschickt.

Seit dem 22. Januar 2024 ist die pausierende Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unter Vorbehalt wieder in Kraft gesetzt.

Letztendlich heißt dies, dass nun wieder Förderanträge gestellt werden können. Allerdings wird die BEW gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung nur eingeschränkt fortgesetzt. Die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen ist nur unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich!

Förderung für Wärmenetze „pausiert“ – und nun?

Wie bereits in den Osdorfer Nachrichten vom Dezember angekündigt, wurde und wird das Thema Wärmenetz in den kommenden Wochen intensiv in den Gemeindegremien diskutiert.

Durch die Grundgesetzwidrige Notkreditverwendung der Bundesregierung ist neben vielen anderen Fördermaßnahmen auch die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ gestoppt bzw. „pausiert“.

Ob, wann und in welchem Umfang Wärmenetze in Gemeinden gefördert werden ist Stand Heute nicht bekannt. Fakt ist, dass ein Osdorfer Wärmenetz ohne großzügige Förderungen oder externe Investitionen nicht finanzierbar ist.

Da wir in den Gemeindegremien und auch im Wärmenetz-Lenkungsausschuss davon ausgehen, dass auf Sicht wieder Förderprogramme aufgelegt werden,  „pausieren“ wir in Osdorf nicht, wenn es um die Wärmenetz-Thematik geht.

Nach ersten Diskussionsrunden im neuen Klima- und Umweltausschuss und im Finanzausschuss, besteht
Einvernehmen darüber, dass das Thema „Finanzierung“ noch ausgiebiger beleuchtet werden muss. Durch die Erörterung und Analyse weiterer Alternativen für den Aufbau und den Betrieb des Wärmenetzes soll ermittelt werden, ob und wie sowohl der Hausanschlusspreis als auch der Arbeitspreis pro kwh Wärme möglichst günstig angeboten werden können.

Im Klartext geschrieben: Wie schafft es die Gemeinde oder ein verantwortlicher Wärmenetzbetreiber, den Hausanschluss- und Arbeitspreis für die Wärmeversorgung so attraktiv auszuweisen, dass sich voraussichtlich mehr als 50% der Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer für einen Anschluss ihrer Osdorfer Immobilie an das Wärmenetz begeistern?

Der Klima- und Umweltausschuss hat daher beschlossen, Gespräche und Diskussionsrunden mit externen Anbietern Anfang 2024 zu führen, um vergleichbare Daten für die Betreibermodell-Entscheidungsfindung zu erhalten. Parallel finden Gespräche mit  Finanzinstituten statt, um die vorliegende Kalkulation auf Grundlage der Daten der Machbarkeitsstudie zu prüfen.

Auch das Thema Geothermie-Wärmequelle soll parallel vertieft werden. Dazu erfolgt ein Austausch mit der IB.SH Energieagentur, um zu ergründen, welche Möglichkeiten der Finanzierung von Tiefenbohrungen sowie der Absicherung von Fündigkeitsrisiken über Landesmittel existieren.

Fazit: Die Osdorfer Gemeindevertretung hat bereits im Frühjahr 2023 entschieden, ein lokales Wärmenetz auf den Weg zu bringen. Dafür wurden und werden alle notwendigen Hebel in Bewegung gesetzt.
Die Machbarkeitsstudie bestätigt die Machbarkeit der Umsetzung des Wärmenetzes, sofern eine Bank die Finanzierung trägt. Durch den Fördermittelstopp ist momentan kein finanziell vertretbarer Aufbau eines Wärmenetzes im Osdorfer Ortskern möglich. Daher ist  zunächst auch keine Bankzusage zu erwarten.

Auf die erneute Verfügbarkeit von Fördermitteln in ausreichender Größenordnung hoffend, arbeiten die Gemeindegremien weiter an einer optimalen, zukunftsfähigen Gestaltung des Wärmenetzes für die Osdorfer Bürgerinnen und Bürger.

Die kostenfreien Beratungen des Sanierungsmanagements werden ebenso weitergeführt. Scheuen Sie sich bitte nicht uns zu kontaktieren und einen Beratungstermin mit uns zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür bitte unser Beratungsterminwunschformular.

Förderprogramme des BAFA zum Teil gestoppt – Ohne Fördermittel kein Wärmenetz in Osdorf

Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat eklatante Auswirkungen auf viele Förderprogramme des BAFA.

Das Urteil wirkt sich auch auf die Förderprogramme aus, die das BAFA administriert.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.

Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.

Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert:

  • Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
  • Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
  • Förderprogramm Serielle Sanierung
  • Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
  • Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
  • Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).

*Bei dem Förderprogramm BAW handelt es sich nicht um ein Förderprogramm für Wärmepumpen. Die BAW richtet sich ausschließlich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zum Thema Heizungswärmepumpen weiterqualifizieren wollen. Wärmepumpen werden weiterhin im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

 

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Stand:04.12.2023

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Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

ist für die Finanzierung des Osdorfer Wärmenetzes von entscheidender Bedeutung. Ohne diese Förderung oder eine entsprechende Investition eines Investors ist das Wärmenetz in Osdorf aus finanzieller Sicht nicht umsetzbar. Daher hoffen wir, dass das BEW-Förderprogramm bald wieder aufgesetzt wird. Zwischenzeitlich arbeiten die Gremien im Ort weiter an der Vorbereitung einer Umsetzung des Wärmenetzes, um keine Zeit verloren zu haben, wenn eine hinreichende Förderung wieder angeboten werden sollte.

Das Wärmenetz kommt voran: Die Machbarkeitsstudie wird in den Gemeindegremien diskutiert

Die Machbarkeitsstudie ist fertiggestellt

Für den Osdorfer Ortskern hat das Sanierungsmanagement die Machbarkeitsstudie erstellt. Die Studie wurde zunächst dem Lenkungsausschuss „Wärmenetz“ am 2. November 2023 von der Firma EcoWert360° GmbH vorgestellt. Im Rahmen der Diskussion haben sich einige Aspekte ergeben, die die Firma EcoWert360° GmbH vor der Sitzung des Klima– und Umweltausschusses am 16.11.2023 in die Studie bzw. Präsentation eingearbeitet hat.

In der Sitzung des Klima– und Umweltausschusses spielte neben der Machbarkeitsstudie auch die Finanzierung des Wärmenetz-Projektes eine Rolle. Dazu wurde ein Kalkulationsmodell vorgestellt und diskutiert, welches  auf den zuletzt ermittelten Daten basiert. Letztendlich wurde verdeutlicht, ob und wie das Projekt „Osdorfer Wärmenetz“ finanzierbar ist.

Tatsächlich ist eine Machbarkeit des Projektes ist erst dann nachgewiesen, wenn ein Finanzinstitut bereit ist, das Wärmenetz-Business-Modell zu akzeptieren und die Finanzierung des Projektes zu übernehmen oder zu unterstützen.

Dafür ist es wiederum notwendig, dass die Gemeindevertretung sich entscheidet, welche Form der Betreibergesellschaft die volle Unterstützung der Gemeinde erhält, um das Wärmenetz-Projekt umzusetzen.

 

Wesentliche Ergebnisse der Machbarkeitsstudie

Aus Sicht der EcoWert360° GmbH ist das Wärmenetz gut umsetzbar, wenn etwa 50% der Osdorfer Immobilien im Ortskern-Quartier angeschlossen werden. Das Wärmenetz wird voraussichtlich in bis zu 7 Bauabschnitten umgesetzt, um die Behinderung des Autoverkehrs durch Baustellen zu mindern und bestimmten physikalischen Erfordernissen zu entsprechen.

Das Netz wird im Ort strahlenförmig (siehe Bild) aus unterschiedlich starken, massiv isolierten Stahlrohren erstellt. In diesen wird das ca. 85° Celsius heiße Wasser mit ausreichendem Druck zu den Häusern transportiert werden. Eine im jeweiligen Hausanschlussraum installierte Übergabestation überträgt die Wärme über einen Wärmetauscher entkoppelt an das hausinterne Heiz– und Brauchwassersystem.

Das Osdofer Wärmenetz wird strahlenförmig durch dasDorf gelegt

 

Die chronologische Folge der Bauabschnitte orientiert sich nicht zuletzt an der Anschlussquote bzw. dem Wärmebedarf innerhalb des jeweiligen Bauabschnittes.

Da die Bauabschnitte der ersten Phase vermutlich nicht genügend Abnehmer für eine große Heizzentrale ergeben, wird man voraussichtlich in den ersten zwei Bauabschnitten zunächst noch mobile Heizsysteme einsetzen. Diese könnten  nach Fertigstellung der Heizzentrale und im Zuge des dritten Bauabschnitts abgeschaltet werden.

Die Heizzentrale wird als Großwärmepumpe mit Wasser-Wärmespeicher ausgelegt.

Der Standpunkt der Heizzentrale ist so gewählt, dass diese den durch die in 2024 entstehenden Windenergieanlagen bzw. die zukünftigen Photovoltaik-Flächenanlagen erzeugten Strom per Direktleitung aufnehmen kann. Dadurch entfallen die Kosten für die Nutzung eines öffentlichen Stromnetzes. Letzteres wird dennoch für Spitzenlasten bei fehlender Wind– und Sonnenenergie genutzt, um die elektrische Energie für die Großwärmepumpe bereitzustellen. Ergänzend werden der Wärmespeicher und ein mit (Bio-)Gas betriebenes Blockheizkraftwerk zur Deckung von Bedarfsspitzen bzw. bei einem Ausfall der Großwärmepumpe eingesetzt.

Konzeptdarstellung Wärmenetz Osdorf (Icon-Quelle: flaticon.com)

                                                  

Bei der Wahl des Standortes der Heizzentrale wurde darauf geachtet, dass eine ggf. zukünftig erschlossene Tiefengeothermie-Wärmequelle mit der Heizzentrale gekoppelt werden kann, so dass die Großwärmepumpe bei Nutzung der Erdwärme nur noch die erforderliche Temperaturniveauerhöhung für das Wärmenetz übernehmen muss. Die Lage der Wärmezentrale ermöglicht
darüber hinaus auch den Anschluss an ein ggf. zukünftig entstehendes Wärmenetz-Verbundsystem mit den Umlandgemeinden.


Kosten für die
Nutzerinnen und Nutzer des Wärmenetzes

Spannend ist natürlich die Frage: „Mit welchen Kosten muss ich denn rechnen, wenn ich mein Haus an das Wärmenetz anschließe und zu welchen Preisen beziehe ich dann die Wärme?“.

Diese Frage kann hier leider noch nicht beantwortet werden, da das Preismodell der noch ins Leben zu rufenden Betreibergesellschaft obliegt. Immerhin geht die Machbarkeitsstudie davon aus, dass sowohl der Hausanschluss als auch der Betrieb und der Preis der  kwh Wärme günstiger sein werden, als die Beschaffung und der Betrieb eines regenerativ betriebenen Heizsystems für das eigene Haus (Heizungstausch). Gerade das hohe Temperaturniveau des geplanten Wärmenetzes ist geeignet für die kostengünstige Beheizung von weniger gut sanierten Gebäuden.


Wie geht es weiter?

Zunächst wird die Machbarkeitsstudie in den Gemeindegremien diskutiert, woraus sich ggf. noch zusätzliche Aspekte und
Modifikationen der Studie ergeben. Im nächsten Schritt muss sich die Gemeindevertretung für eine Betreibergesellschaftsform entscheiden, welche das Projekt im Sinne und zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger am Besten umsetzen kann. Die Betreibergesellschaft sollte sodann zeitnah gegründet werden. Im Namen der Betreibergesellschaft und  mit Unterstützung des Sanierungsmanagements können die Förderanträge gestellt und Finanzierungsverhandlungen mit Finanzinstituten aufgenommen werden. Spätestens dann werden die Osdorfer Bürgerinnen und Bürger in öffentlichen Veranstaltungen und Vorvertragsgesprächen in den Prozess einbezogen.

 

Bis dahin nutzen Sie bitte die kostenlosen Energieberatungen des Sanierungsmanagements.

Bitte melden Sie sich für eine – für Osdorfer Bürgerinnen und Bürger – kostenlose initiale Energieberatung bei Ihnen im Haus oder in der Bürgerbegegnungsstätte an der Au an.
Verwenden Sie bitte das hier verlinkte Formular:
Terminwunsch-Anmeldeformular.

Ihr Interesse an einem Wärmenetzanschluss in Osdorf bekunden Sie bitte unverbindlich
– sofern noch nicht geschehen — über das hier verlinkte
Formular.

Wärme aus dem Wärmenetz – so kommt die Wärme in Ihr Haus.

Wie kommt die Wärme aus dem Wärmenetz in ihr Haus?

Durch die Hauptleitungstrasse wird das in der Heizzentrale hoch temperierte Wasser zu den Häusern transferiert. Über die Hausanschlussleitung wird das warme Wasser zu der Übergabestation im Haus (Wärmetauscher) geleitet, die die Wärmeenergie in das hausinterne Leitungsnetz überträgt. Dadurch werden Brauch- und Heizungswasser in der Hausanlage direkt, oder ggf.  über zusätzliche Komponenten gesteuert und ergänzt, für die hauseigenen Wärmeverbraucher bereitgestellt.

 

Was passiert in Ihrem Haus, wenn das Wärmenetz bei Ihnen angeschlossen wird?

Die Hausanschlussleitung wird über Ihr Grundstück in ca. 1 Meter Tiefe zu Ihnen ins Haus gelegt.

Verteilung: Abzweiger zu einem Haus.

 

Leitung zum Haus.

 

Eintritt der Hausanschlussleitung über eine Kernbohrung in der Hauswand.

Eintritt der Hausanschlussleitung Innen.

 

Im Haus wird dann eine Übergabestation installiert, die ggf. durch einen Wärmespeicher ergänzt wird.

Wärmenetz-Übergabestation (geöffnet) vor Installation im Anschlussraum.

 

Auch Hybridlösungen mit bestehenden oder zusätzlich gewünschten, ergänzenden Heizungsanlagen-Komponenten sind denkbar. Während der Wärmenetzbetreiber für das gesamte Netz bis einschließlich der Übergabestation in Ihrem Haus sowohl für den Betrieb als auch für die Wartung zuständig ist, tragen Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer der Immobilie nur für die Verteilung der Wärme im eigenen Haus die Verantwortung. Sofern von Ihnen gewünscht, dürfen Sie in Ihrem Haus auch eine Hybridlösung, z. B.  mit Integration einer bestehenden Heizungsanlage oder mit einer zusätzlichen Brauchwasserwärmepumpe und einem Speicher nutzen.

So sieht es nach der Verlegung aus. Die Einfahrt wurde professionell wieder bepflastert.


Bitte melden Sie sich für eine – für Osdorfer Bürgerinnen und Bürger – kostenlose initiale Energieberatung bei Ihnen im Haus oder in der Bürgerbegegnungsstätte an der Au an. Hier kommen Sie zum Terminwunsch-Anmeldeformular. (Bitte Link anklicken)

Ihr Interesse an einem Wärmenetzanschluss in Osdorf bekunden Sie bitte unverbindlich –  sofern noch nicht geschehen—über das hier verlinkte Formular .

 

Die Nutzung eines lokalen Wärmenetzes hat viele Vorteile

Warum Sie ein lokales Wärmenetz nutzen sollten.

Die Gemeinde Osdorf kümmert sich seit mehr als einem Jahr darum, ein Nah- bzw. Fernwärmenetz in Osdorf zu etablieren.
Zunächst wurde ein Quartierskonzept für den Osdorfer Ortskern und inzwischen auch für den Ortsteil Borghorsterhütten beauftragt und erstellt. Das Quartierskonzept für den Osdorfer Ortskern kam zu dem Schluss, dass ein Nah- bzw. Fernwärmenetz aufgebaut werden sollte, um das Ziel der Klimaneutralität in Osdorf möglichst vor 2035 zu erreichen. Die Wärme wird in ca. 80% der Osdorfer Häuser noch mit fossilen Brennstoffen erzeugt. Damit hat die Gemeinde ein hohes Potential für die sogenannte Energiewende.  Die Unterscheidung von Nah- oder Fernwärmenetz ist vernachlässigbar, da die Bezeichnung lediglich mit der Leitungslänge zu tun hat, die bei Nahwärmenetzen in der Regel unter 1.000 Metern beträgt. Nah- und Fernwärmenetze funktionieren ansonsten identisch. In diesem Beitrag ist  daher folgend nur die Rede von Wärmenetzen.

Warum sollten die meisten Osdorfer Imobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer den Anschluss an ein Wärmenetz für die zukünftige Wärmeversorgung Ihrer Immobilie in Erwägung ziehen? Hier einige Argumente pro Wärmenetz:

Wärme aus dem Wärmenetz ist in der Regel günstig.

Wärme muss nicht mehr mit einer eigenen Heizung erzeugt werden.
Die Wärme wird über eine Übergabestation bezogen, die einerseits wenig Platz erfordert und darüber hinaus nahezu wartungsfrei ist.

Wird die Wärme über eine Genossenschaft bezogen, so ist die Preisbildung vollkommen transparent und es werden ggf. nur notwendige Rücklagen gebildet aber kein Profit erwirtschaftet. Zudem kann die Genossin / der Genosse über Genossenschaftsanteile in der Regel Geld mit attraktiver Verzinsung anlegen.

Da die Wärme nicht mehr mit einer eigenen Heizung erzeugt wird, entfallen sowohl die Kosten für Wartung und Betrieb dieser Heizung, als auch die Schornsteinfegerkosten.

 

Im Heizungsraum gibt es mehr freien Platz.

Dadurch, dass die eigene Heizung entfällt, gewinnt man Platz im Heizungsraum. Öltanks oder auch Pelletlager können entfallen. Auch der Warmwasserspeicher ist entbehrlich, wenn man einen Plattenwärmetauscher für das Brauchwasser verwendet.

 

Wärmenetze gewährleisten eine sichere Versorgung.

Der Netzbetreiber wird auch dann, wenn er vorwiegend auf regenerative Quellen wie Windkraft- und Photovoltaik-Energie zurückgreift, dafür sorgen, dass auch bei fehlender Sonne und fehlendem Wind andere Wärmequellen oder Wärmespeicher genutzt werden können, um genügend Wärme zur Verfügung zu stellen.

 

Der Anschluss an ein Wärmenetz lohnt sich finanziell.

Müssen Sie Ihre Heizung in den nächsten paar Jahren erneuern, oder wollen Sie ggf. neu bauen, dann sparen Sie durch einen Anschluss an ein Wärmenetz in jedem Fall zukünftig Wartungs- und Anschaffungskosten für derzeit – trotz Förderung – relativ hochpreisige, nachhaltige Heizungssysteme. Auch der Anschluss an ein regenerativ betriebenes Wärmenetz ist förderfähig!
Sie agieren zudem umweltbewusst, weil auch die Herstellung der Heizungssysteme im Allgemeinen nicht klimaneutral erfolgt.
Aus regenerativen Energien erzeugte Wärme ist preislich nicht so volatil, wie die auf Basis von Öl oder Erdgas erzeugte Wärme. Die Preise dieser fossilen Energieträger werden sich in Deutschland zukünftig auch durch den CO2-Preisaufschlag weiter erhöhen.
Je mehr und je dichter sich Haushalte entlang einer Rohrleitungs-Trasse dem Wärmenetz anschließen, je kostenstabiler und günstiger wird der Arbeitspreis je kwh Wärme ausfallen.
Daher wichtig: Wir im Sanierungsmanagement müssen schon im Rahmen der Planung wissen, wer sich ggf. an das Wärmenetz anschließen lassen wird!  (—> Interessensbekundung)
Im Übrigen gewinnt Ihre Immobilie an Wert, wenn Sie an ein Wärmenetz angeschlossen ist.

 

Heutige Wärmenetze sind energetisch effizient.

Durch die Verwendung hochgradig gedämmter Wärmeverteilrohre und durch eine optimierte Verlegeplanung wird dafür gesorgt, dass auf dem Transportweg des von der Wärmequelle erhitzten Wassers möglichst geringe Wärmeverluste entstehen. Eine hohe Anschlussdichte der Haushalte entlang der Wärmetrasse macht das Wärmenetz sowohl kostenseitig als auch energetisch effizient.

 

Wärmenetze sind Anlagen für die Gegenwart und die Zukunft.

Wärmenetze werden für mindestens 5 Jahrzehnte geplant und ausgelegt. Auch dann, wenn es zukünftig ganz neue Technologien der Wärmeerzeugung geben sollte oder z. B. eine Geothermie-Wärmequelle genutzt werden kann, hat das Wärmenetz weiter Bestand. Heizzentralen bzw. Wärmequellen sind austauschbar und daher mittelfristig ausgelegt.

 

Der Anschluss an ein Wärmenetz ist sowohl  für neue als auch für ältere Immobilien geeignet.

Während neuere Immobilien in der Regel mit niedrigen Wassertemperaturen aus dem Wärmenetz, sogenannter „kalter Wärme“, klarkommen, benötigen ältere Immobilien – gerade dann, wenn eine Gebäudesanierung aus welchen Gründen auch immer nicht mehr in Frage kommt – „heiße Wärme“ aus dem Wärmenetz. Für beide Anforderungen gibt es Lösungen im Rahmen der Wärmeversorgung über das Wärmenetz. Grundsätzlich ist bei älteren Immobilien dennoch eine energetische Gebäudesanierung zu empfehlen bzw. in Erwägung zu ziehen.

Ein Wärmenetz ist lediglich als eine Art Werkzeug zu verstehen, welches dazu verwendet wird, warmes oder heißes Wasser zum Verbraucher-Übergabepunkt zu liefern. Das Netz wird aus möglichst nachhaltigen Wärmequellen mit heißem Wasser versorgt. Entscheidend für die Wahl der geeigneten Wärmequellen ist, mit welcher Temperatur das Wasser im Wärmetauscher des Haushalts angeliefert werden muss.

Je geringer die benötigte Temperatur im Netz ist, desto breiter ist die Auswahl an nachhaltigen, effizienten Wärmequellen.

 

Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden
automatisch erfüllt.
 

Mit dem Anschluss an ein regenerativ betriebenes Wärmenetz erfüllen Sie automatisch alle gesetzlichen Vorgaben des geänderten GEG von Bund und Land für Ihre Immobilie.

 

Der Anschluss an ein Wärmenetz welches regenerative
Energiequellen nutzt, ist einer Ihrer möglichen Beiträge zum Klimaschutz.

Den regenerativen Energiequellen werden derzeit insbesondere Geothermieanlagen (aus der Tiefe oder aus der Fläche), Solarthermie, Power-to-Heat-Wärmepumpen (betrieben mit grünem Strom aus Windkraftanlagen oder Photovoltaik-Feldern), aber auch Biomasseanlagen (Biogasanlagen, Hackschnitzelkraftwerke, Strohheizwerke, Holzpelletanlagen) zugeordnet.

Zudem werden diese Anlagen meistens mit Speichern kombiniert, um zusätzliche Wärme zu nutzen, bzw. Lastspitzen aus dem Speicher bedienen zu können.

 

Osdorf möchte ein Wärmenetz etablieren, welches sich aus regenerativen Energiequellen speist. Unterstützen Sie bitte den Weg unseres Ortes in die Klimaneutralität!

Anmerkung: Osdorf liegt aus geothermischer Sicht relativ günstig, wie uns Fachleute bestätigt haben, daher wäre mit einem Geothermiekraftwerk mindestens Osdorf sicher, nachhaltig und langfristig  mit Wärme zu versorgen. Die dafür notwendigen Tiefenbohrungen erfordern derzeit einen sehr langwierigen Planungs- und Genehmigungsprozess. Da darüber hinaus derartige Bohrungen in eine Tiefe von etwa 1,5 km sehr kostenintensiv sind, ist ein solches Projekt ohne Investor nicht durchzuführen.  Aus zeitlicher und kostenseitiger Sicht kommt Geothermie als Quelle für ein Osdorfer Wärmenetz in der Startphase leider nicht in Frage. Dennoch wird das Thema für die Zukunft nicht außer Acht gelassen werden.

Die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2024

Die wesentlichen Änderungen des GEG im Überblick

 

Auch nach der Verabschiedung des GEG mit den eingeflossenen Änderungen der Ampelkoalition bleibt das sogenannte „Heizungsgesetz“ weiter sehr umstritten. Da das GEG im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, wird es in jedem Fall inkrafttreten.

Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden so zu reduzieren, dass die für 2045 geplante Klimaneutralität erreicht werden kann. Neben Anforderungen an die energetische Bausubstanz-Qualität gilt es insbesondere die CO2-Emissionen von bestehenden Heizsystemen zu reduzieren. Basis dafür ist der kurz- und mittelfristige Austausch von fossilen Heizsystemen (Öl / Gas).

Bereits ab dem 1. Januar 2024 werden Bauträger von Neubauten sich an die neuen Gesetzesregelungen halten müssen. Ab 30.06.2026 gelten neue Regelungen für Bestandsbauten in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, und ab 30.06.2028 auch für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern. Sollte vor diesen Terminen eine kommunale Wärmeplanung vorliegen, so gelten ggf. veränderte Vorgaben.

Grundsätzlich muss ab dem 1. Januar 2024 jedes neu eingebaute Heizungssystem mindestens 65% erneuerbare Energie (EE) nutzen. Bestehende Heizungen können dennoch weiter genutzt und auch repariert werden. Heizungen, die fossile Energieträger nutzen, dürfen maximal bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Nur fossil betriebene Heizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, und weder auf der Brennwert- noch auf der Niedertemperaturtechnologie basieren, sind austauschpflichtig.

 

Die Vorgaben und Auflagen imDetail:

 

Regelungen für Neubauten

In Neubaugebieten besteht die Verpflichtung die Wärme zu 65% aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Mit dem Einsatz von mit Ökostrom betriebenen Wärmepumpen oder dem Anschluss an ein kommunales Wärmenetz darf dieser Anteil erreicht werden, aber auch Heizungssysteme auf Basis von Pellets und Holz (Biomasse) zählen zu den zulässigen erneuerbaren Energiequellen.

Weitere zulässige Heizungsvarianten sind: Gasheizungen bei Nutzung grüner Gase (z.B. Biomethan oder Wasserstoff), „H2-Ready“-Gasheizungen (für Wasserstoffnutzung vorbereitete, hybride Gasheizungen), Solarthermie in Kombination mit anderen Heizsystemen, Stromdirektheizungen (Nachtspeicher- und Infrarotheizungen).

Neubauten in Bestandswohngebieten sind zunächst nicht an diese Vorgaben gebunden. Von Januar 2024 bis Mitte 2026 bzw. 2028 (Kommunen < 100.000 Einwohner) dürfen in diesen Bauten noch fossile Heizungssysteme eingebaut werden. Nach dieser Übergangsfrist müssen Gasheizungen zu zwei Dritteln Biomethan als Energieträger verwenden. Alternativ oder ergänzend kann man mit den o. a. EE-Heizungen in Summe mindestens 65% der Wärmeenergie klimaneutral erzeugen.

 

Regelungen für Bestandsgebäude

Für Besitzer von Bestandsgebäuden gibt es auch im Reparaturfall keine Verpflichtung zum Heizungstausch. Grundsätzlich möchte man erreichen, dass die Eigentümer der Gebäude sich an der kommunalen Wärmeplanung orientieren, die bei Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ab 30.06.2026 und bei kleineren Kommunen bis 30.06.2028 vorliegen soll. Die 65% Regel tritt in jedem Fall nach Beschluss der kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Sollte eine Kommune beispielsweise eine Wasserstoff-Gasversorgung beschlossen haben, so müssen die nach der Verabschiedung der Wärmeplanung installierten Gasheizungen auf Wasserstoff umgerüstet werden können.

 

Die 65%-Quote ist technologieoffen – ein Rechenexempel

Die Quote von 65% erneuerbarer Energie zur Wärmeerzeugung kann hybrid zusammengestellt sein. Der Nachweis dieser Quote muss dann, wenn man unterschiedliche Wärmeerzeugungssysteme verwendet, errechnet werden. Wie und ob der prozentuale Anteil erneuerbarer Energie beim parallelen Einsatz unterschiedlicher Wärmeerzeuger (Fernwärme, Solarthermie, Kaminholz, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen etc.) immer eindeutig bestimmt werden kann, ist fraglich.

 

Heizung kaputt und nun? – Übergangsfristen

Im Falle einer zwischenzeitlichen Heizungshavarie (Heizung geht kaputt oder ist nicht mehr reparabel) werden Übergangsfristen eingeräumt. Bei Gasetagenheizungen sind dies 13 Jahre, ansonsten 3 Jahre. Im Rahmen der Überbrückung kann dann auch eine ggf. gebrauchte, mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut werden. Nach Ablauf der Frist muss eine der EE-Auflage von 65% entsprechende Heizung eingebaut werden.
Sofern eine kommunale Wärmeplanung existiert, die die Umsetzung eines Wärmenetzes in absehbarer Zeit vorsieht, wird vom Gesetzgeber eine Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt!

Anmerkung des Sanierungsmanagements der Gemeinde Osdorf: Dies wird bei entsprechender Beschlussfassung der Osdorfer Gemeindevertretung aus jetziger Sicht für Osdorf ab oder in 2024 der Fall sein.

 

Die Wärmeplanung der Kommune ist zu berücksichtigen

Eine existierende, kommunale Wärmeplanung schafft den Bürgerinnen und Bürgern der Kommune mindestens 10 Jahre Freiraum für die eigene Heizungsentscheidung. Da in den Kommunen viele alte Gebäude existieren, für die die Installation einer Wärmepumpe ohne eine energetische Sanierung des Gebäudes in der Regel nicht effizient ist, wäre der Anschluss an ein Wärmenetz eine gute Lösung. Der Betrieb einer Gasanlage mit Wasserstoff ist kurz bis mittelfristig schon wegen der Wasserstoff-Produktionskosten sowie der Anschaffungskosten einer Wasserstoff-Gasheizung (H2-Ready) nicht zu erwarten. Insofern ist der Wechsel von einer Gasheizung auf die Wärmeversorgung der Kommune eine zu empfehlende Alternative.
Mit dem Anschluss an ein kommunales Wärmenetz wird die EE Auflage von 65% erfüllt.

Für Öl- oder Gasheizungen die nach 2024 und vor der Bekanntgabe der kommunalen Wärmeplanung installiert werden, gibt es Verpflichtungen zu gewissen Prozentsätzen Biomasse oder Wasserstoff zu verwenden. Diesbezüglich ist vor Installation einer solchen Heizung eine kostenlose Beratung durch die Heizungsfirma, den Schornsteinfeger oder einen Energieberater verpflichtend, um z.B. über zukünftige CO2-Steuer-Preisaufschläge und die Intention der anstehenden kommunalen Wärmeplanung aufzuklären.

 

Regelungen für ältere Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer

Eigentümerinnen und Eigentümer die älter als 80 Jahre alt sind und ihr Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen sind im Heizungs-Havariefall von der Verpflichtung zum Austausch auf eine mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung entbunden. Das gilt auch für den Austausch von Etagenheizungen, sofern die über achtzigjährigen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer die Wohnung selbst bewohnen.

 

Härtefallregelungen

Regelungen für Härtefälle, die die besondere finanzielle Situation der Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, oder auch die erforderlichen Investitionsvolumina, die ggf. in einem unangemessenen Verhältnis zu einer Energieersparnis stehen, berücksichtigen, unterliegen einer Einzelfallprüfung.

Immobilienbesitzer, die seit 6 Monaten Sozialleistungen beziehen, können einen Antrag auf Befreiung von der 65% EE-Auflage stellen.

 

Staatliche Förderung – zinsgünstige Finanzierung

Ab Januar 2024 gelten folgende Regelungen für die Förderung des Austausches von Heizungsanlagen. Die wesentlichen Regelungen sind hier tabellarisch dargestellt:

 

Die maximal förderfähigen Investitionskosten pro Haushalt (Einfamilienhaus) reduzieren sich ab dem 1. Januar 2024 von 60.000 € auf 30.000 €. Im Gegenzug steigt die maximal mögliche Förderquote von 40% auf 70% der Investitionskosten.

Diese Förderquote setzt sich aus mehreren Förderkomponenten zusammen:

  1. Die Grundförderung von 30% der Investitionskosten.
    Diese wird gewährt für die Beschaffung und den Einbau klimafreundlicher Heizungen in Gebäuden. Die Gebäude müssen nicht dem Wohnzweck dienen.
  2. Einkommensabhängige Förderung von zusätzlichen 30% der Investitionskosten.
    Diese Förderung wird nur dann gewährt, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen des beantragenden Haushalts 40.000 € nicht übersteigt.
  3. Der Early Bird Bonus von 20% der Investitionskosten wird dann gewährt, wenn der Antrag vor 2028 gestellt wird. In den folgenden Jahren reduziert sich der Bonus um jeweils 3% pro Jahr.

Wie bereits erwähnt ist die maximale Förderquote bei 70% der förderfähigen Investitionskosten gedeckelt. Zudem sind die maximalen förderfähigen Investitionskosten auf 30.000 € beschränkt.

 

Zinsvergünstigste Finanzierung

Sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen des beantragenden Haushaltes 90.000 € nicht überschreitet, können zinsvergünstigte Kredite durch die KfW wahrgenommen werden.

 

Fazit: Durch das geänderte GEG ergibt sich für alle Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer die Chance, in Ruhe den Weg der eigenen Immobilie in die Klimaneutralität zu planen. Außerhalb von Neubaugebieten ist zunächst kein Zwang zur Umsetzung der 65%-EE-Auflage vorhanden. Durch die möglichen Übergangsfristen rückt insbesondere der Anschluss an ein kommunales Wärmenetz in den Fokus, da dieser nach bisherigen Erfahrungen kostengünstiger als eine lokale Heizungsanlage ist. Auch der Betrieb lässt sich in bislang allen betrachteten Szenarien günstig gestalten.

Insofern empfehlen wir allen Osdorfer Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzern: Wartet mit einem Heizungswechsel ab, bis feststeht, wie und wann das Wärmenetz in Osdorf realisiert wird, oder aber bis die Wärmeplanung der Gemeinde Osdorf – vermutlich in 2024 – verabschiedet wird.

Die Wärmeplanung der Gemeinde ist nicht gleichzusetzen mit der Machbarkeitsstudie für das Wärmenetz, da die Machbarkeitsstudie nur den Ortskern von Osdorf umfasst. Die Wärmeplanung für die Gemeinde Osdorf wird neben dem Ortstkern von Osdorf auch die zugehörigen Ortsteile Augustenhof, Austerlitz, Borghorst, Borghorsterhütten und Stubbendorf umfassen.

 

Initiale Energieberatung durch das Sanierungsmanagement

Nehmen Sie bitte gern die für Osdorfer Bürgerinnen und Bürger kostenlose Möglichkeit wahr, sich darüber zu informieren, wie Sie persönlich Energieeinsparungen durch sinnvolle Maßnahmen an und in Ihrer Immobilie erreichen können. Die Beratung ersetzt keine förderfähige Energieberatung durch einen amtlich anerkannten Energieberater, sondern ist als eine unabhängige, vorbereitende Beratung zu verstehen, die speziell auf die Gegebenheiten Ihrer Immobilie und darüber hinaus auch auf Ihre finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet ist.

Bitte vereinbaren Sie mit uns gern einen Termin. Dazu nutzen Sie bitte nach Möglichkeit folgendes Formular:

Beratungsterminanforderung“ (hier verlinkt)

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Bericht aus dem Genossenschaftsarbeitskreis vom 17.08.2023 – Das geplante Osdorfer Nahwärmenetz erfordert eine hohe Anschlussquote!

 

Während die Machbarkeitsstudie durch die EcoWert360° GmbH noch in Bearbeitung ist, setzen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger bereits präventiv mit den Themen „Betreibergesellschaft“ und „Finanzierung“ auseinander. Dazu gab es am 17. August 2023 das erste Treffen in der Bürgerbegegnungsstätte an der Au (BAu).

Im Rahmen dieses Treffens wurde einerseits über den Status der bisherigen Recherchen zu diesen Themen berichtet, andererseits wurden viele Fragen und Anregungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer offen im Plenum diskutiert.

Stefan Reitz stellte eine erste, grobe Kalkulation vor, die auf den uns bislang vorliegenden Kerndaten basiert und daneben die enormen, aktuellen Preissteigerungen im Tiefbau, sowie die momentan möglichen finanziellen Förderungen berücksichtigt. Die Kalkulation ermöglichte es über unterschiedliche Voreinstellungen von Variablen zu ermitteln, welche Anforderungen das Projekt an den finanziellen Rahmen stellen könnte. Dabei wurde eines sehr deutlich: Aus derzeitiger Sicht wird eine hohe Anschlussquote von mehr als 50% der Osdorfer Haushalte entlang jedes geplanten Bauabschnittes unabdingbar sein.

Sobald auf Basis der Machbarkeitsstudie genauere Zahlen vorliegen, kann der Kostenrahmen für den einzelnen Anschluss sowie der Preis pro Wärme-kWh ermittelt werden. Der Kostenrahmen wird nicht zuletzt im Zusammenhang mit der erzielbaren Anschlussquote stehen. Im Verlauf der Machbarkeitsstudie ist derzeit der Prozess der Findung eines optimalen, realisierbaren, ersten Standorts einer Heizzentrale im Vollzug.

Martin Heilemann  und Andreas Kuptz stellten im weiteren Verlauf des Meetings ihre Recherchen zum Thema „Organisations- Rechtsform“ vor. Diese basierten auf konkreten Gesprächen im Namen der Gemeinde Osdorf mit kompetenten Beratern der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IBSH) und des Genossenschaftsverbands, sowie mit Adresssaten, die bereits in ihren Gemeinden ein Wärmenetz aufbauen oder aufgebaut haben. Dabei kamen interessante, neue Aspekte und Anregungen zutage, die für die weitere Vorbereitung berücksichtigt werden sollten. Diese bezogen sich u. a. auf die Organisation einer Genossenschaft, die mögliche Gestaltung eines Zweckverbandes, den Start mit einer temporären Heizzentrale und der späteren regenerativen Energieerzeugung mit Energiespeicher, sowie die Preis- und Vertragsgestaltung für den Endabnehmer.

Nach anregender Diskussion wurde entschieden, dass man erst nach der Erstellung der Machbarkeitsstudie und der Diskussion dieser Studie im Finanzausschuss und ggf. weiteren Gremien der Gemeinde Osdorf ein weiteres Arbeitstreffen des Genossenschafts-Arbeitskreises (G-AK) anberaumen sollte.

Zwischenzeitlich werden sich die Beteiligten des G-AK mit der Verfeinerung der Kalkulation, der Ermittlung der zu erwartenden Fördermöglichkeiten für Gemeinde, Betreiber und Endverbraucher in den kommenden Jahren, sowie um die Darstellung eines Vergleichs der möglichen Rechtsformen für Aufbau und Betrieb des Wärmenetzes kümmern. Alle diese Informationen sollten den Gemeindevertretern und Vertretern präsentiert oder zur Unterstützung vor den anstehenden Sitzungen im November und Dezember dieses Jahres an die Hand gegeben werden.

Erst danach ist eine öffentliche Informationsveranstaltung sinnvoll anzuberaumen, da erst dann klar sein wird, wie, mit welchen Mitteln und vor allem wer mit welcher Unterstützung und zu welchen Kosten (insbesondere für die Endverbraucher(innen)) das Wärmenetz in und für Osdorf aufbauen und betreiben wird.

In jedem Fall halten wir es für sehr hilfreich, wenn viele Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie in Osdorf zunächst ihr Interesse an einem Nah- bzw. Fernwärmeanschluss bekunden. Mit einer Interessensbekundung gehen Sie selbstverständlich keine vertragliche Bindung ein. Dennoch helfen uns die Bekundungen bei einer Abschätzung des Wärmenetz-Anschlusspotentials pro geplantem Bauabschnitt und für den Ortskern insgesamt.

Über Verträge kann erst dann gesprochen und verhandelt werden, wenn der Kostenrahmen feststeht und zudem klar ist, welche Organisation (Genossenschaft, GmbH o.ä.) die entsprechenden Aktionen plant und durchführt. Dann wird entlang der geplanten Bauabschnitte sicherlich mit allen Eigentümerinnen und Eigentümern der Immobilien gesprochen werden.

Momentan haben bereits mehr als 25% der Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien in Osdorf ihr Interesse an einem Nah- oder Fernwärmeanschluss ausgesprochen und damit ihre Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, zusammen mit der Gemeinde einen nachhaltigen Weg zum Klimaschutz zu beschreiten. Wir freuen uns sehr, wenn auch Sie sich für diesen Weg erwärmen können! Sprechen Sie doch bitte auch gern mit Ihren Nachbarn, ob nicht auch diese sich für unser Vorhaben erwärmen können.

Bitte zögern Sie nicht, das entsprechende Interessensbekundungsformular zu nutzen oder alternativ eine E-Mail an energiewende@osdorf.de mit Ihrer Adresse und Telefonnummer sowie Ihrem derzeitigen jährlichen Wärmebedarf in kWh zu senden. Oder schauen Sie einfach zur Energiesprechstunde (nächster Termin: 14.09.2023, 17:00 Uhr – 18:30 Uhr) in der BAu vorbei. Auch telefonisch sind wir erreichbar (0152-251 219 47, Michael Voelkel, Mitarbeiter der Gemeinde Osdorf im Sanierungsmanagement).

Machen Sie bitte mit! Nahwärme ist zukunftstauglich!